Bundesverfassungsgericht: Umwidmung von Corona-Mittel in Klima-Sondervermögen verfassungswidrig - MIT Thüringen: Ende aller Schattenhaushalte - Ohrfeige aus Karlsruhe für unseriöse Haushaltspolitik der Ampel16.11.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft. Grundsätzlich stellt sich jetzt auch die Frage, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch auf den Wirtschafts- und Stabilisierungsfond übertragen werden kann. Dadurch, dass der Ampel-Nachtragshaushalt 2021 nicht nur als verfassungswidrig, sondern auch als nichtig erklärt wurde, sind bereits eingegangene Verpflichtungserklärungen und auch bereits getätigte Ausgaben rückgängig zu machen.


Insbesondere der Bundeswirtschaftsminister ist mit seinen Projekten betroffen, u.a. der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft, der Ausbau von Wärmenetzen und Elektromobilität, die Förderung des Austauschs von klimaschädlichen Heizungen sowie die dringend notwendige Modernisierung der Deutschen Bahn und des Schienennetzes. Für das Loch von 60 Milliarden € muss eine neue Finanzierung mit einem regulären Haushalt gefunden worden. Die Ampelregierung muss nun erstmalig in ihrer Regierung mit dem Geld auskommen, was im Bundeshaushalt vereinnahmt wurde. Es ist hoffentlich wirklich das Ende aller Schattenhaushalte.


Dazu erklärt der MIT Landesvorsitzende Steffen Peschke: „Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Ampel. Es zeigt, dass die Haushaltspolitik der Bundesregierung auf Sand gebaut ist. Der Klima- und Transformationsfonds ist bereits jetzt verplant. Wo sollen die Förderungen für das Gebäudeenergiegesetz oder das versprochene Klimageld nun herkommen? Was bleibt ist fehlende Planungssicherheit und eine tiefe Verunsicherung von Bürgern und Betrieben. “


Die Bundesregierung hatte nicht genutzte Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise in den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet. Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie darin eine Umgehung der Schuldenbremse sehen.


Prof. Dr. Regina Polster
Pressesprecherin
MIT Thüringen
c./o. CDU Landesgeschäftsstelle: Friedrich-Ebert-Straße 63 99096 Erfurt

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