Nicht nur ausländische Großbanken retten … MIT fordert Maßnahmen zur Sicherung der Betriebe21.03.2020

Damit im Zuge der Coronakrise keine fundamentale Wirtschaftskrise folgt, fordern die MITKreisverbände (KV) in Nordhausen, dem Eichsfeld und dem Kyffhäuserkreis ein entschlossenes politisches Handeln.


“Durch die aktuelle Krise werden insbesondere viele kleine Betriebe und Selbstständige in Existenznot geraten“, befürchtet Torsten Juch, der Vorsitzende des KV Nordhausen. “Beispielsweise nicht jeder Einzelhändler, Hotel- oder Gaststättenbetreiber wird seine Umsatzausfälle zur Tilgung bisheriger Investitionen sowie laufender Fixkosten finanzieren können“, gibt Stellvertreter Marcel Kübler zu bedenken. Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, Steuerstundungen, die Ausweitung der Liquiditätshilfeprogramme, die Erhöhung der Bürgschaftsquoten und die Haftungsfreistellungen sowie die geplanten zusätzlichen KfW Sonderprogramme seien zwar durchaus starke Signale, aber weitere existenzsicherende Maßnahmen erforderlich. Heiko Steineke, Vors. des KV Eichsfeld und Christian Schulz, Stellvertreter des KV Kyffhäuser sehen die hiesigen Betriebe zwar überwiegend als solide aufgestellt, fürchten aber mögliche längere Umsatzausfälle. „Es bedarf schnell weiterer Maßnahmen um die Realwirtschaft nicht nachhaltig zu beschädigen“, sind sich die MIT-Kreisverbände einig.


Die MIT-KV Nordhausen, Eichsfeld und Kyffhäuser fordern kurzfristige Liquiditätssicherung kombiniert mit einem Deutschlandfonds zur nachhaltigen Betriebssicherung, konkret durch folgende Maßnahmen:

  • Soforthilfen in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro für Unternehmen und Selbstständige.
  •  Vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie aus der
    Tourismuswirtschaft.
  • Unbürokratische Liquiditäts- und Kredithilfen durch die Thüringer Aufbaubank sowie Expressbürgschaften innerhalb von 72 Stunden.
  • Zinsfreie Überbrückungskredite zur finanziellen Unterstützung der Betriebe, die durch die Corona-Epidemie wirtschaftlich und steuerlich in eine Schieflage geraten.
  • Zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und Verzicht auf Säumniszuschläge, Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende.
  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das Niveau der Grundsicherung.
  • Anwendung des Kinderkrankengeld auch für notwendige Betreuung aufgrund der erfolgten Schließung von Kindergärten und Schulen.
  • Zeitlich begrenzte Flexibilisierung des ArbZG und von mobilem Arbeiten.
  • Einführung und Durchsetzung bundesweit einheitlicher Hygieneregel für Geschäfte und Betriebe (Mundschutz, Handdesinfektionsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Kunden).
  • Verstärkte Prüfung und wenn nötig Verbot der Übernahme von deutschen Unternehmen, welche durch die Corona-Krise zwischenzeitlich an Wert verloren
    haben.


„Zur Rettung einzelner Banken in den Metropolen war 2009 genügend Steuergeld da, jetzt muss genug Geld da sein, um auch die klein- und mittelständische Realwirtschaft in den ländlichen Räumen zu sichern! Denn es sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die 6 von 10 Arbeitsplätzen und 8 von 10 Ausbildungsplätzen in Deutschland stellen!“, bekräftigen die Kreisverbände Ihre Forderungen hinsichtlich eines entschlossenen und abgestimmten Vorgehens auf Landes- und Bundesebene.


MIT Kreisverbände Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser

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