Top News
Digitaler Unternehmerstammtisch der MIT-Thüringen mit Antje Tillmann MdB am 16.02.202128.02.2021

Vieles muss in diesen Zeiten digital stattfinden. So fand auch der letzte MIT-Unternehmerstammtisch am 16.02.2021 zu finanz- und steuerpolitischen Themen und zu Fragen der Fördersituation in Thüringen als Online-Veranstaltung statt.
Im ersten Teil stellte unsere Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann und finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die laufenden Projekte und bereits umgesetzten Entlastungen in der Steuerpolitik vor.
So gibt es u.a. verbesserte Abschreibungsbedingungen (degressive Abschreibung) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die 2020 und 2021 angeschafft wurden. Auch die Abschreibungsbedingungen für digitale Wirtschaftsgüter sollen entscheidend verbessert werden. Die Reinvestitionsfrist des § 6b EStG und die Frist des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g um ein weiteres Jahr verlängert und um Liquidität zu sichern, wurden für den Verlustrücktrag nach 2019 und nach 2020 die Höchstgrenzen auf 5 Mio. € (10 Mio. € bei Zusammenveranlagung) verfünffacht.
Weiterhin wird die Umsetzung des Optionsmodells für Personengesellschaften, eine Ausweitung der Thesaurierungsbegünstigung, die Absenkung des Niedrigsteuersatzes in der Hinzurechnungsbesteuerung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sowie die Anpassung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen an das reale Zinsumfeld gefordert.
Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtete Steffen Peschke als Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie verantwortlicher Kundenbetreuer für Mittelthüringen der Thüringer Aufbaubank über den aktuellen Stand der Corona Hilfen und weitere Programme der TAB.
Mitte Februar wurden in der TAB ca. 70.000 Anträge zur Corona-Soforthilfe und 20.000 Anträge zu den Überbrückungshilfen I bis III (November-/Dezemberhilfen) bearbeitet. Neben den Bundeshilfen wurden auch die Förderprogramme nach dem Hausbankprinzip/KfW und die Thüringer Förderinstrumente erläutert. Neben dem Konsolidierungsfond und Corona 800 waren für die Beteiligten insbesondere die Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung für Unternehmen und Soloselbständige von Interesse. In der Diskussion wurden aber auch die laufenden Förderungen für die Landwirtschaft und insbesondere für die Kommunen erörtert. Förderschwerpunkte sind im Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW II) die Touristische Infrastruktur, daneben aber u.a. auch die Breitbandinfrastruktur, CO2 arme Mobilität, Abwasserentworgung, KlimaInvest und Kommunaldarlehen.
Bei der Vielzahl der Fördermöglichkeiten schwirrte so manchem der Kopf. Das Angebot von Antje Tillmann MdB und Steffen Peschke, bei Detailfragen individuell zur Verfügung stehen, wurde und wird bestimmt auch in Zukunft gerne in Anspruch genommen.

Mittelstandsunion der CDU in Nordhausen: „Kleine Geschäfte müssen jetzt an den Start, sonst sind die Innenstädte tot“26.02.2021

Urteil des Oberlandesgericht Dresden erlaubt Händlern Mietkürzungen

 

„Die kleinen Geschäfte müssen jetzt an den Start gehen dürfen, sonst sind die Innenstädte tot und viele Einzelhändler am Ende.“
Diesen Appell an die Landespolitik hat jetzt Torsten Juch gesandt, der Kreisvorsitzende der Mittelstandsunion der CDU (MIT). „Ich erwarte jetzt auch den Druck von der kommunalen Politik und den einheimischen Landespolitikern nach Erfurt. Sonst laufen wir bald durch Geisterstraßen.“
„Gerade die Einzelhandelsgeschäfte haben kreative Ideen für einen hygiene-sicheren Verkauf entwickelt, von der `Klingelware´ bis hin zu Onlineshops. Das muss jetzt honoriert werden. Es kann nicht sein, dass die Gartenmärkte aufmachen dürfen und die kleinen Geschäfte wieder nicht. Hier fehlt jede Logik“, so Juch.
Eine zügige Öffnung sei auch deshalb nötig, „weil in diesen Tagen zum Beispiel die Textilgeschäfte ihre Sommerwaren geliefert bekommen, die sie vor Monaten geordert hatten. Schon das Wintergeschäft war kaputt, die Ware musste auf Halde. Das kann sich jetzt nicht wiederholen. Die Einzelhändler tragen- im Vergleich zu großen Ketten oder Konzernen – das volle unternehmerische Risiko: Die Waren können sie nicht mehr zurückgeben oder in anderen Filialen vermarkten. Hier geht es jetzt um Existenzen.“
Torsten Juch weist die Händler zugleich auf ein heute (24.02.2021) gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hin. Dieses hatte einer Gewerbemieterin Recht gegeben, und geurteilt, dass Gewerbemieten bei einem staatlich verordneten Lockdown gesenkt werden dürften, da der Mieter die Störung seiner Geschäftsgrundlage nicht selbst verursacht habe.

"Wald mit Wild" anstelle "Wald vor Wild" - Pressemitteilung des MIT Landesverbandes09.02.2021

"Wald mit Wild" anstelle "Wald vor Wild"


Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Thüringen unterstützt die Forderungen privater Waldbesitzer, Landwirte und Jäger in Thüringen hinsichtlich einer dringenden Anpassung der geplanten Novellierungen von Bundesjagdgesetz und Thüringer Jagdverordnung.


Neben weiteren Neuregelungen für die Jagdausübung sollen die Novellierungen in erster Linie das Ziel verfolgen, einen Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern durchzuführen, um so eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Jeder Hektar Windwurf- oder Borkenkäferfläche ist ein Hektar zu viel, hier sind sich alle Beteiligten einig.
Aber die in den Novellierungen enthaltenen geplanten Maßnahmen zur Regelung des Wildabschusses sind höchst kritisch zu bewerten. Ziel muss es sein, dass Wald und Wild in einer Balance miteinander leben und teils überhöhte Schalenwildbestände nicht weiter ihre eigene Lebensgrundlage zerstören. Die geplanten Regelungen stellen jedoch eine Balance zwischen den forstwirtschaftlichen Zielen und den Ansprüchen der Wildtiere in Frage.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Thüringen steht an der Seite von 200.000 Kleinprivatwaldbesitzern mit einer durchschnittlichen Waldbetriebsfläche von 1 Hektar, die niemals in der Lage sind, solche Waldumbaumaßnahmen wie der große Waldbesitz (ThüringenForst/AöR bzw. der Mittlere Privatwald) vorzunehmen. Die Vielzahl der Waldbesitzer sind bei der Aufforstung heimischer Baumarten staatlicherseits zu unterstützen.
In vorliegenden Entwürfen findet sich u. a. die neu eingefügte Zielsetzung, wonach die Hege „insbesondere die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ ermöglichen soll. Bereits hier widersprechen viele Forstexperten dem vollständigen Verzicht auf Schutzmaßnahmen und bewerten diesen als praxisfern. Grundsätzlich ist es das Ziel der Waldbewirtschaftung, die natürliche Wiederbewaldung ohne zusätzliche Maßnahmen – also alleine mit den Kräften der Natur – zu erreichen. Aber je nach Standort ist es fraglich, ob dies so gelingt: Etwa wenn sehr seltene Baumarten wie Elsbeere oder Speierling gepflanzt werden. Oder wenn für den so wichtigen Umbau hin zu gemischten Wäldern Buchen und Eichen in Kiefernbestände oder Weißtannen in Fichtenbestände eingebracht werden. Hier muss man abwägen und Vor- und Nachteile einander gegenüberstellen.
Ebenso kritisch werden die Neuregelungen zur Abschussplanung des Schalenwildes bewertet. So sollen die Ergänzungen und Neuregelungen zur Abschussplanung beim Rehwild dazu beitragen, dass diese ständig auf ein Maß reduziert werden, um den Waldumbau überall durchzusetzen. Bezogen auf 27 % der Waldfläche Deutschlands würde dies einen Wald ohne Wild bedeuten: Dort wirken nämlich die in die Nadelholzreinbestände hinzugepflanzten Laubbäume auch auf das letzte Reh wie ein Magnet.
Auf den ersten Blick könnten zwar mit der vollständigen Aufhebung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild die unteren Jagdbehörden entlastet werden und somit zum deutschlandweit dringend notwendigen Bürokratieabbau beitragen. Aber eben nur auf den ersten Blick.
Zukünftig soll stattdessen der Abschuss über Regelungen erfolgen, wozu die Verpächter und Pächter eine vertragliche Basis finden müssen. Dazu bedarf es aber dringend notwendiger fachlicher Beratung und Unterstützung durch die Jagdbehörden sowie ein regelmäßiges Monitoring zum Wildbestand und den Waldwildschäden (Verbiss und Schäle). Für Jagdbezirke, die laut Monitoring zu hohe Wildbestände und Schäden aufweisen, muss die behördliche Abschussplanung beibehalten werden. Die Behörden haben dort den Vollzug zu kontrollieren und ggf. Maßnahmen für dessen Einhaltung zu ergreifen. Die Waldbesitzer müssen darauf vertrauen können, dass der Staat sich um den Schutz ihrer Eigentumsinteressen bei der Abschussregelung sorgt. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen würden die Waldbesitzer zwingen, bestehende Defizite bei der Abschussregelung auf privatrechtlichem Weg vor Gericht (Klage gegen die eigene Jagdgenossenschaft) zu führen. Der Friede in den Dörfern wäre damit in Gefahr, da der Gesetzentwurf ein außergerichtliches Verfahren zum Interessensausgleich vor einer neutralen Behörde bislang nicht vorsieht.
Überall dort, wo aufgrund überhöhter Wildbestände eine Waldverjüngung mit klimastabilen Baumarten nicht möglich ist, müssen Waldbesitzer als Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft weiterhin darauf vertrauen können, dass sie der Staat beim Schutz ihres Eigentums unterstützt. Hier muss es bei einem behördlichen Abschussplan bleiben!
Andere Schalenwildarten wie das in Thüringen beheimatete Rotwild, Damwild oder Muffelwild werden übrigens weiterhin über Abschusspläne bejagt, der von der zuständigen Behörde zu bestätigen oder festzusetzen ist.
Übrigens verliert der Entwurf der BJagdG-Novelle kein Wort über die landwirtschaftlich genutzte Fläche (181.625 km², immerhin über 50 % der deutschen Gesamtfläche), die neben stark rückläufigen Wildarten auch etlichen bedrohten nicht jagdbaren Arten als Lebensraum dient, aber regional zunehmend Wildschäden durch Schwarzwild verzeichnet. Im Blickpunkt steht in den obigen Entwürfen allein der Wald. Die ökologische Aufwertung des Offenlandes mit Pflege und Erhaltung der Thüringer Kulturlandschaft bleibt unberücksichtigt.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Thüringen fordert deshalb dringend eine Nachbesserung bei den geplanten Novellierungen: Für den notwendigen Waldbaubau braucht es geeignete Schutzmassnahmen, bei denen auch kleine Privatwaldbesitzer unterstützt werden müssen. Anstelle von „Wald vor Wild“ muss es heißen: „Wald mit Wild“.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT vertritt die Interessen der Mittelständler und setzt sich für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

 

Kontakt
Prof. Dr. Regina Polster – Landespressesprecherin MIT Thüringen
c/o CDU Thüringen
Friedrich-Ebert-Straße 63
99051 Erfurt
Mobil: 0171 7900642
r.polster@MIT-thueringen.de

 

Pressemitteilung MIT Landesverband12.01.2021

Die letzten Forderungen von Bodo Ramelow nach einem „Lockdown der allgemeinen Wirtschaft“ oder „15 Km Bewegungsradius“ zeigen erneut, dass dem Ministerpräsident eher das Wohl von ihm selbst und seiner Partei DIE LINKEN am Herzen liegt, als das Wohl seiner Landeskinder.


Zwar räumt er bei Lanz im Fernsehen ein, „die Kanzlerin hatte recht“, aber was auf dem ersten Blick in den sozialen Medien und im Fernsehen so menschlich wirkt, dient in Wahrheit der Vorbereitung einer Verlängerung seiner Amtszeit und der Verschiebung des vereinbarten Landtagswahltermins im April.

 

Der Landesvorsitzende der MIT-Thüringen Steffen Peschke bringt es auf den Punkt: „anstatt endlich Einfluss auf seine Regierungsmitglieder zu nehmen, um den notwendigen Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit zügiger Impfstrategie, ein klar strukturiertes Homeschooling oder den dringend notwendigen digitalen Ausbau der Verwaltungsstrukturen zu erreichen, werden widersprüchliche Aussagen zur Lockerung oder Verschärfung von Coronamaßnahmen in die Medien gestreut. Einziges Ziel: möglichst viel öffentliche Aufmerksamkeit für seine Person.


In Folge davon ist sowohl eine zunehmende Verunsicherung, aber auch Entrüstung der Bevölkerung festzustellen. Und Bodo Ramelow stellt erstaunt fest: „In Thüringen brennt die Hütte.“ Was der Freistaat Thüringen jetzt anstelle von platten Attitüden dringend braucht, ist vorausschauendes, lösungsorientiertes Handeln in Regierungskreisen und eine verlässliche Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen.

 

Nicht nur in Thüringen haben viele Branchen mit erheblichen Umsatzeinbrüchen bzw. Umsatzausfällen zu kämpfen. Nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt erwarten zwei Drittel der Firmen 2020 Umsatzeinbußen - fast jedes zehnte Unternehmen ein Minus von mehr als 50 Prozent. Gerade im Mittelstand werden viele Betriebe zusätzlich durch die Verzögerung der Auszahlung der Novemberhilfen belastet. Es ist unbestritten, dass die Corona-Infektionszahlen dringend gesenkt werden müssen. Aber auch die härtesten Lockdown-Maßnahmen mit Fabrikschließungen wie in Frankreich, Italien und Spanien haben die Pandemie immer nur für kurze Zeit eindämmen können.

 

Ein vollständiger Lockdown der Wirtschaft wird hingegen langfristig das intelligente System der sozialen Marktwirtschaft schädigen. Gerade für die exportstarken  Thüringen Unternehmen hat das umfassende Auswirkungen. Wenn globale Lieferketten zerstört werden, führt das sowohl zu zusätzlicher finanzieller Belastung z.B. durch Vertragsstrafen, aber auch zu dauerhaften Wettbewerbsnachteilen.

 

Neben einer weiteren Abstandsregelung im Umgang miteinander und einer zügigen Umsetzung von Impfungen braucht es langfristige Konzepte sowohl für ein Durchhalten unserer krisengeschüttelten Wirtschaft als auch für die notwendige Refinanzierung der Coronamaßnahmen.

 

Nur mit einem gesunden Mittelstand als Rückgrat kann die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft, die Leistungsfähigkeit des Staates und das Sozial- und Gesundheitssystem mittel- und langfristig erhalten werden. Und nur dann wird Deutschland nach Corona schneller als andere Länder wieder „hochfahren“ können.

 

Prof. Dr. Regina Polster
Landespressesprecherin
MIT Thüringen
c/o CDU Thüringen
Friedrich-Ebert-Straße 63
99051 Erfurt
Telefon: 0361 3449-0
Mobil: 0171 7900642
r.polster@mit-thueringen.de 

Arbeit für Menschen sichern23.11.2020

200410Logo_KV_WE_2020.jpg

MIT Weimar fordert Kostenübernahme für Umschulungen – gerade Künstler und Soloselbstständige benötigen Hilfen

 

Bei sehr vielen Künstlern und Soloselbstständigen sind nun spätestens in diesem zweiten Lockdown die finanziellen Reserven aufgebraucht. Und die Aussichten, dass sich die Branche in den nächsten Monaten bzw. im Laufe des Jahres 2021 erholt bzw. normalisiert, stehen schlecht. Viele Künstler wollen die Zeit nutzen, in andere Branchen umzuschulen oder sich weiterzubilden, um wieder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen zu können.
„Die Gesellschaft muss gerade jungen Künstlern und Soloselbstständigen eine Perspektive ermöglichen und sie befähigen, langfristiger Arbeitslosigkeit zu entgehen. Wenn gerade jungen Menschen ernsthaft an einer Weiterbildung oder Umschulung interessiert sind, müssen wir sie darin auch finanziell voll unterstützen“, so der Vorschlag des MIT-Kreisvorsitzenden in Weimar, Heinz-Jürgen Kronberg, nach verschiedenen Gesprächen mit Betroffenen und Johannes Hille von der LAG Songkultur Thüringen e.V..
Bei vielen Künstlern und Soloselbstständigen wurden die Rücklagen in den letzten Monaten aufgebraucht. Aktuell weichen gerade viele von ihnen auf andere Berufe aus und orientieren sich neu.
„Konkrete Hilfen für freischaffende Künstler/Musiker und Soloselbstständige aller Gewerke können dahingehend gestaltet werden, dass Kosten zur Weiterbildung oder Umschulung im Jahr 2020/2021 (auch rückwirkend) vom Staat übernommen werden.“
Der MIT Weimar ist es wichtig, dass alles getan wird, um Künstlern und auch Soloselbstständigen eine berufliche Zukunft zu ermöglichen. Gerade diese Branche und diesen Menschen, die von der Corona-Krise so stark getroffen sind, muss unsere gesellschaftliche Solidarität gelten.
„Dabei muss auch die Umwandlung von Honorarverträgen in Festanstellungen an Musikschulen geprüft werden. Die Erstattung der Kosten für Umschulungen und Weiterbildungen muss unbürokratisch, einfach und zuverlässig gestaltet sein“, so Heinz-Jürgen Kronberg.

 

Weimar, 22.11.2020

Helfen unbedingt – aber mit Verstand! 30.10.2020

Pressemitteilung zur angekündigten Nothilfe der Bundesregierung für Firmen, die vom erneuten Lockdown betroffen sind

 

MIT Weimar begrüßt die Hilfsbereitschaft der Bundesregierung, appelliert aber an einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuermitteln

 

Vor dem Hintergrund des erneuten Lockdowns für viele direkt oder auch indirekt betroffenen Mittelständler begrüßt die MIT Weimar die Bereitschaft der Bundesregierung zur Hilfe der Betroffenen. Sie ist an sich nicht nur richtig, sondern lebensrettend für die in ihrer Existenz betroffenen Unternehmen. Viele haben für einen Betrieb investiert, der das Infektionsrisiko minimiert und somit ihre Existenz sichert. Daher sind gerade diese Unternehmer, die ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden und der  Gesellschaft in vorbildlichster Art und Weise nachgekommen sind, besonders betroffen. Sie werden durch den Lockdown um die Möglichkeit beschnitten, zumindest einen Teil der getätigten Investitionen wieder zu erwirtschaften, was im schlimmsten Fall die Insolvenz zur Folge hat.

 

Deswegen ist der Entschluss der Bundesregierung im Grunde gerecht und entspricht auch der Rolle des Staates innerhalb der sozialen Marktwirtschaft. Aber der angekündigte Weg, 75% des Umsatzes vom November des Vorjahres als Hilfe auszuzahlen offenbart ein erschreckendes Maß an Unwissenheit über  betriebswirtschaftlicher Systematik. Umsatz ist in der Wirtschaft eigentlich eine Kennzahl ohne wirkliche Bedeutung, weil diese eine Zahl nichts darüber aussagt, wie die Kennzahlen sich gestalten, die letztendlich zum Umsatz führen. Ein Montageunternehmen zum Beispiel kann einen sehr hohen Anteil an Fremdkosten (z.B. ca.75%) haben, da es alle Komponenten einkaufen muss. Die Eigenleistung ist die Montage und sonstige Leistungen mit einem angenommenen Anteil von 25%. Die selben Fremdkosten tauchen aber beim Zwischenhändler, beim Großhändler usw. auf und bestimmen auch deren Umsatzgröße. Somit würde dieser Posten z.B. mehrfach abgerechnet werden, wenn der Umsatz als Basis zur Berechnung herangezogen wird. Außerdem hat sich bei vielen betroffenen Firmen die Personalsituation in den letzten 12 Monaten verändert.


„Wir Mittelständler sind nicht nur zum Teil Betroffene, sondern wir sind auch diejenigen, die die Steuern mit erwirtschaften, aus denen der Staat seine Ausgaben und auch diese Hilfen bezahlt. Deswegen sind wir an einer guten und vernünftigen Lösung interessiert. Mit der Kennzahl Umsatz werden die 10 Mrd. € voraussichtlich nicht reichen. Vernünftiger wäre es die Kosten vom November 2020 zuzüglich ein Zwölftel des Vorjahresgewinnes als Basis zu nehmen“, so der Vorsitzende der MIT Weimar Heinz-Jürgen Kronberg.

MIT drängt nach der Vergabeentscheidung auf zügigen Breitbandausbau in der Region Hainleite28.10.2020

Wolkramshausen. Den Föderalismus aber auch das Europäische Vergaberecht bindet der Kommunalpolitik hier vor Ort oftmals die Hände. Das jüngste Beispiel des Dilemmas beschreibt den Breitbandausbau zwischen den Kreisgrenzen von Nordhausen und dem Kyffhäuserkreis vorbei am Örtchen Wernrode. Während der Kyffhäuserkreis im Rahmen eines Pilotprojektes schon fleißig den Breitbandausbau vorantreibt und sich dabei auch noch eines Verteilkastens in Wolkramshausen bedient, muss sich der Landkreis Nordhausen mit seiner Vergabeentscheidung aufgrund einer Vergabebeschwerde weiter gedulden. Der Vorteil liegt hier jedoch beim Landkreis Nordhausen, der auf ein Vectoring-Verfahren verzichtet und zukunftsorientiert auf den ganzheitlichen Glasfaserkabelausbau setzt. Dennoch sorgt dieser zeitliche Verzug für Unverständnis in der Bevölkerung aber auch zu deutlichen Unmut bei den ortsansässigen Unternehmen. Anlass genug, dass nun der Kreisvorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU Nordhausen, Torsten Juch und Kreistagsmitglied René Fullmann (CDU) direkt nach einer Vergabeentscheidung eine schnelle Priorisierung der Umsetzungsstrategie der einzelnen Lose einfordern.
Hier sehen die beiden Politiker sich in der Pflicht frühzeitig die vorhandenen weißen Flecken aufzugreifen und sich mit dem künftigen Auftragnehmer an einen Tisch zu setzen, um im offenen Dialog die Herausforderungen zu kommunizieren. Als Beispiel führen sie hier die Region der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Hainleite an, in denen die Ortschaften Hainrode, Wernrode und Nohra sowie das Gewerbegebiet Hainleite große weiße Flecken im Landkreis abbilden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich im Wandel neuer Innovationen nicht als Bürger zweiter Klasse fühlen, nur, weil sie sich für ein Leben auf dem Land entschieden haben, so Fullmann in seinen Ausführungen. Darüber hinaus leidet in dieser Region ebenfalls die Wirtschaft, ortsansässige Unternehmen nicht nur im Gewerbegebiet sehen hier seit Jahren einen deutlichen Wettbewerbsnachteil. Der Versand von Angeboten per Fax sollte seit mehr als einem Jahrzehnt der Vergangenheit angehören, leider zählt dies in der Firma von Torsten Juch zum Alltag. Wir können es uns nicht mehr leisten noch weitere 5 Jahre auf den Breitbandausbau zu warten, die Konkurrenz wartet nicht auf uns, so Juch weiter.
Unterstützung erhoffen sich die beiden von der lokalen Politik auch über die Parteigrenzen hinaus. Am Ende des Tages sollten wir immer von unserem Südharz, unserer Heimat und unserer Verbundenheit sprechen, die wir auch unserer nachfolgenden Generation zukunftsorientiert übergeben können. Hier sind wir in der Pflicht im Wandel der Zeit auch unsere Hausaufgaben zu machen, so Fullmann mit abschließenden Worten.

31. Landesmittelstandstag der MIT Thüringen25.10.2020

201024_Landesvorstand_1.jpg

 

Neuwahl des Landesvorstandes der MIT –
Forderung nach Entbürokratierung und branchenspezifischer Unterstützung des coronagebeutelten Thüringer Mittelstands

Am 24. Oktober 2020 fand in Tambach-Dietharz der 31. Landesmittelstandstag der MIT-Thüringen statt, in deren Mittelpunkt die Neuwahl des Landesvorstandes stand. Ein kleiner Generationswechsel stand an, da sowohl nach über 9 Jahren Gerd Albrecht als MIT-Landesvorsitzender nicht erneut kandidierte und auch die Landesgeschäftsführerin Eva-Maria Sieringhaus sich in den Ruhestand verabschiedete.
Trotz coronabedingter Reduktion der Teilnehmer auf den Delegiertenkreis erfolgte nach der Rede des CDU-Landesvorsitzenden Christian Hirte und dem Bericht des scheidenden MIT Landesvorsitzenden mit einer Bestandsaufnahme der Mittelstandspolitik in Thüringen eine intensive und kritische Aussprache. Zu den aktuellen Forderungen nach einer Entbürokratisierung u.a. beim geplanten Lieferkettengesetz und dem geltenden Thüringer Vergabegesetz sowie Unterstützung der Automotive-Branche und dem Ausbau der digitalen Infrastruktur sollen in den nächsten Wochen und Monaten verschiedene Aktivitäten gestartet werden. Hinsichtlich der laufenden Corona-Unterstützungsprogramme von Bund und Land wurden das derzeitige Gießkannenprinzip und die geringe Branchenbezogenheit bemängelt.
In der anschließenden Neuwahl wurden als neuer MIT-Landesvorsitzender Steffen Peschke (KV Erfurt) und zu Stellvertretern Mathias Hasecke (KV Eisenach-Wartburgkreis), Thorsten Juch (KV Nordhausen), Heiko Steinecke (KV Eichsfeld) und Kurt Dannenberg (KV Greiz) gewählt. Mit der Schatzmeisterin Eva Bärthel (KV Saale-Holzland), der Landespressesprecherin Prof. Dr. Regina Polster (KV Erfurt) sowie 14 weiteren Beisitzerinnen und Beisitzern wurde der neue Landesvorstand komplettiert.

 

201024_S_Peschke.jpg201024_C_Hirte.jpg
201024_EVS_GA.jpg201024_E_Sieringhaus.jpg
Thüringer Wirtschaftsgespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier22.10.2020

201023_Altmeier_EF3.jpg

Auf Einladung des CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Mario Voigt und Helmut Peter, Inhaber der Automobile Peter GmbH, nahmen am 17.10.2020 Mitglieder des MIT Landesvorstandes am Thüringer Wirtschaftsgespräch mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier teil.
Erwartungsgemäß stand Corona im Mittelpunkt der Veranstaltung mit anschließenden gemeinsamen Gänseessen - aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen etwas ungewohnt. Ein Wunsch der anwesenden Unternehmer traf beim Wirtschaftsminister auf offene Ohren, nämlich neben der dringend notwendigen Verlängerung der corona-Überbrückungshilfen, endlich auch spezifische Hilfen für einzelne Sektoren oder Branchen (z.B. für die Eventbranche) anzubieten.

201023_Altmeier_EF1.jpg201023_Altmeier_EF2.jpg

EU-MDR belastet MedTec-Branche - MIT-Thüringen bei Jüttner Orthopädie KG19.10.2020

201018_Landesvorstand.jpg

Um stärker am Ohr des coronagebeutelten Thüringer Mittelstands zu sein und direkt mit den Unternehmern über ihre aktuellen Probleme zu diskutieren, trafen sich die Mitglieder des MIT Landesvorstandes mit den MIT-Kreisvorsitzenden auf Einladung von Frank Jüttner in der Jüttner Orthopädie KG in Erfurt.
Die Jüttner Orthopädie KG steht für medizinische Dienstleistungen in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Sanitätsfachgeschäft, Kinderrehabilitation, Rehatechnik und Homecare. Dabei sind immer auch individuelle Lösungen gefragt, denn die Verbesserung der tatsächlichen Lebensqualität einer einzelnen Person lässt sich bei orthopädischen Diagnosen nicht in Standards pressen.

Das Familienunternehmen wird heute in der dritten Generation geführt und beschäftigt an 23 Standorten mehr als 280 Mitarbeiter. Die Erfolge des seit über 70 Jahren am Markt etablierten Unternehmens beruhen auf der Mischung aus traditionellem Handwerk, moderner Technik, aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Einfühlungsvermögen in die Kundschaft.

Die aktuellen Probleme liegen u.a. wie in vielen anderen Thüringer Unternehmen in der hohen Bürokratielast. Ganz aktuell ist es die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), nach der weit mehr Medizinprodukte als bisher den höheren Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. So müssen sich die Hersteller für die Zertifizierung ihrer Produkte – und damit für die Marktzulassung – an eine Benannte Stelle (BS), ein privates Unternehmen wie zum Beispiel den TÜV, wenden. Neben den höheren Anforderungen ist es aber besonders der Fachkräftemangel, der die MedTec-Branche belastet. Vielen Mittelständlern fehlen einfach, die notwendigen, qualifizierten Fachkräfte für einen MDR-konforme Antragstellung. Zwar wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie der Geltungsbeginn der Verordnung vom 23. April 2020 auf den 26. Mai 2021 verschoben, aber selbst in einem Jahr lassen sich die benötigten Fachkräfte nicht aus dem Hut zaubern.