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Mittelstands- und Wirtschaftsunion Weimar unterstützt Partnerstadt in Israel30.05.2021

Angesichts der schockierenden Gewalt im Nahen Osten und der anhaltenden Terrorangriffe der Hamas auf Israel freut sich die MIT Weimar über das Hissen der Israelischen Flagge, dem blauen David-Stern als starkes Signal unseres Oberbürgermeisters und möchte ihn bei der Realisierung einer Partnerstadt Weimars in Israel weiter unterstützen:

„Wir freuen uns, dass der Oberbürgermeister die Fahne Israels an der Stadtverwaltung gehisst hat. Das wird in Israel sicher mit Dankbarkeit als Zeichen der Solidarität aufgenommen und hilft auf dem Weg, für Weimar eine Partnerschaft in Israel aufzubauen - diesen Weg möchten wir weiterhin unterstützen“, sagt Heinz-Jürgen Kronberg, Kreisvorsitzender der MIT Weimar.

Weimar hat aus seiner Geschichte auch eine besondere Verantwortung für den Staat Israel und kann mit einer solchen Partnerschaft in der Zukunft viele junge Menschen zusammenbringen und einen sehr wertvollen Beitrag zur Völkerverständigung, zur Bewahrung der Geschichte und zum Verständnis – auch des aktuell aufflammenden Konfliktes – leisten.

Für die MIT Weimar sind neben dem geschichtlich-kulturellen Austausch auch der wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesundheitliche Austausch im Rahmen dieses Projektes wichtig.

 

Heinz-Jürgen Kronberg:
„Israel ist besonders bei Startup– Unternehmen sehr erfolgreich. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert u.a. das German Israeli Network of Startups & Mittelstand (GINSUM). Auch in diesem Bereich gibt es für eine künftige Partnerstadt viele Austauschmöglichkeiten. Nicht zuletzt gäbe es Anknüpfungspunkte über das Bauhaus - denn auch das Bauhaus ist u.a. in Tel Aviv mit der „weißen Stadt“ im Bauhaus-Stil und einem Bauhausmuseum präsent.“

 

Hintergrund:
Peter Kleine hatte bei seiner Antrittsrede im Juli 2018 eine Partnerstadt in Israel als eines seiner Ziele ausgegeben und damit eine Anregung der Jungen Union Weimar aufgenommen.

Stellungnahme der MIT Jena zur städtischen Vergaberichtlinie20.05.2021

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Stellungnahme der MIT Jena zur städtischen Vergaberichtlinie

(Beschlussvorlage Nr. 20/0328-BV, Fraktionen DIE LINKE; Bündnis 90/Die Grünen; SPD)

 

 


„Nebulöses Bürokratiemonstrum“

 

Die Stadt Jena plant eine neue Vergaberichtlinie, die bei der Vergabe von städtischen Aufträgen, wie auch Aufträgen der kommunalen Eigenbetriebe zur Anwendung kommen soll. Hierbei sollen Unternehmen bevorzugt werden, die bestimmte sozialethische und ökologische Kriterien erfüllen. Es sollen Kriterien wie der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf, der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderter Menschen, der Beteiligung der Bieter an der beruflichen Erstausbildung, Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz oder anderer ökologischer Ziele und nicht zuletzt die Zahlung eines sog. Vergabemindestlohnes zur Anwendung kommen und Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe kommunaler Aufträge sein.


Die MIT Jena sieht in dieser geplanten Vergaberichtlinie eine weitere bürokratische, wie auch praktische Hürde für in und um Jena ansässige, kleine Unternehmen, die sich an städtischen Ausschreibungen beteiligen wollen.
Der ohnehin bereits sehr hohe bürokratische Aufwand wird sowohl für Bieter wie auch die Stadt als Auftraggeber weiter erheblich erhöht. Es werden eine Reihe an Anforderungen gestellt, die von den meisten kleinen lokalen Unternehmen nicht erfüllt werden können.
So ist beispielsweise kaum anzunehmen, dass ein kleiner Handwerksbetrieb mit bis zu zehn Beschäftigten besondere Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf oder eine bestimmte Quote von mit schwerbehinderten Menschen besetzten Stellen wird nachweisen können (In der Beschlussvorlage gänzlich unerwähnt bleiben im Übrigen Beschäftigte, die sich weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, also „divers“ sind.).
Es bleibt auch völlig nebulös, was unter die äußerst unscharf formulierten Kriterien, die in der Beschlussvorlage enthalten sind, fallen soll. So mag man trefflich darüber spekulieren, was
genau mit der „Beteiligung des Bieters an der beruflichen Erstausbildung“ gemeint sein mag. Ist es hierzu erforderlich, eine bestimmte Anzahl an Auszubildenden im Betrieb zu beschäftigen, oder reicht es aus, wenn das Unternehmen Mitglied der Handwerkskammer oder IHK ist und sich damit bereits über seine Mitgliedsbeiträge an der beruflichen Ausbildung beteiligt? Was geschieht mit Bietern, die gern ausbilden würden, jedoch keine passenden Bewerber auf die freien Ausbildungsstellen finden, wie es im Handwerk bedauerlicherweise regelmäßig der Fall ist?
Was soll man unter dem ökologischen Ziel „ressourcenschonende Transportwege durch regionale Erzeugung“ verstehen? Ab welchem Radius gilt beispielsweise eine Ware oder ein Rohstoff als nicht mehr „regional erzeugt“? Wird es einen Katalog geben, in dem Waren und Rohstoffe mit entsprechenden Angaben versehen sind und wer führt einen solchen?


Eine weitere Frage stellt sich in unmittelbarem Zusammenhang damit: Wie sollen diese Kriterien denn im Vergabeverfahren von der Vergabestelle effizient überprüft und bewertet werden?
Bereits jetzt sind kommunale Vergabeverfahren langwierige Prozesse und werden oftmals aufgrund berechtigter Rügen von Bietern aufgehoben und müssen von der Verwaltung kostspielig korrigiert werden. Es ist kaum vorstellbar, dass die geplanten, zusätzlichen Kriterien so trennscharf formuliert werden können, dass sie keine neuen Angriffspunkte bieten, mit der Folge, dass die Verfahren noch angreifbarer, langwieriger und intransparenter werden. Ferner ist mit einem erhöhten Personalaufwand auf Seiten der Verwaltung zu rechnen, da sich der Prüfungsumfang erheblich erhöht. Insofern ist mit einem weiteren Aufblähen des Verwaltungsapparates und weiter verlängerten Verfahrensabläufen zu rechnen.
Schließlich führt ein spezieller Vergabemindestlohn, wie er gefordert wird, zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der öffentlichen Hand für die eigentliche Leistung, ganz abgesehen davon, ob ein solcher rechtlich überhaupt zulässig ist, da er in die Tarifautonomie eingreift. Insoweit werden die Einschätzungen des Landesrechnungshofes zu solchen Vergaben sicherlich interessant.


Im Ergebnis wird es bei Umsetzung der geplanten Vergaberichtlinie für kleine Unternehmen noch unattraktiver, sich an öffentlichen Ausschreibungen der Stadt zu beteiligen, als es ohnehin schon ist. Lokale Mittelstandsförderung wird so jedenfalls nicht betrieben.

 

Mögen die einzelnen Ziele der geplanten Vergaberichtlinie für sich genommen sicherlich hehr sein, so sollte man gleichwohl ernsthaft darüber nachdenken, ob ein solches „Bürokratiemonstrum“ in Zeiten, in denen sich ohnehin nicht mehr für jeden öffentlichen Auftrag auch ein Auftragnehmer finden lässt, das richtige Signal ist.


Matthias Frommann, Vico Wiegand
MIT Kreisvorstand Jena

Pressemitteilung der MIT Weimar zur Debatte um Hausbesetzung20.04.2021

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MIT Weimar zur Debatte um die Hausbesetzung in der Erfurter Straße
und der gemeinsamen Positionierung der Grünen und LINKEN Stadtratsfraktion

 

„Hausfriedensbruch darf nicht mit konstruktiven Gesprächen belohnt werden!
Auch nicht, wenn der grüne Stadtrat Martin Brokow-Loga und seine Kollegin Katja Seiler von den Linken das in ihrem Statement mit Nutzen für Menschen in prekären Lebensverhältnissen, Flüchtlingen und jungen Menschen grün-rosa schönfärben wollen. Dieser versuchte Anstrich ist im Übrigen illegitim, weil er versucht, strafrechtlichem Handeln eine „gutmenschliche Legitimation“ zu geben. "Eine zweite Gerberstraße darf es in Weimar nicht geben“, mahnt der Vorsitzende der Weimarer Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Heinz-Jürgen Kronberg.

 

Nach Meinung der Weimarer MIT muss ganz klar getrennt werden zwischen gesellschaftlichen Bedürfnissen in Weimar auf der einen Seite und versuchte Anarchie auf der anderen Seite. Über das Erste kann und muss geredet und nach Lösungen gesucht werden, das Zweite zieht einfach nur eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.

 

Eigentum verpflichtet generell. Sozialer Wohnraum ja, bezahlbare Mieten ja, Wohnen für Studenten ja, aber aufgrund steigender Bau- und Sanierungskosten schwer. Dennoch haben wir in Weimar viel gerade für Studenten viel Wohnraum – mit dem „langen Jakob“ wurden jüngst etwa 351 sanierte Wohnheimplätze fertig gestellt. Im Merketal wird ebenso ein Block saniert. Sogenannte „alternative Konzepte“ versprechen nicht unbedingt Abhilfe, wie z.B. die RO70 (explodierte Baukosten, hohe Mieten) oder die Alte Feuerwache – (Unkalkulierbarkeit im Konzept und bei den Sanierungskosten, offene Finanzierungsfragen, Stillstand seit 2 Jahren) oder Brucknerstraße zeigen.

 

„An genau dieser Stelle ist der Weimarer Stadtrat offensichtlich gerufen, über sein bzw. das Selbstverständnis seiner Mitglieder zu diskutieren. Alle Stadträte sind gleichermaßen gewählt und sind dazu verpflichtet worden. Als Vertreter unserer demokratischen Verfasstheit in Weimar können und dürfen sie nicht der gelebten Anarchie das Wort reden. Unsere Strukturen bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten für Protest und gesellschaftlichen Diskurs jenseits von strafrechtlichem Handeln. Wir erwarten, dass Oberbürgermeister und Stadtrat, sich in einer Erklärung von solchen Positionierungen der Grünen und der Linken Fraktion deutlich distanzieren“, fordert Heinz-Jürgen Kronberg.

 

Ich bin neu in der MIT, weil ...19.04.2021

„Ich bin neu in der MIT, weil für mich Beständigkeit und Wandel keine Widersprüche sind. Mit Strategie, überlegtem Handeln, neuen Ideen und einem breiten Netzwerk möchte ich erfolgreiche Menschen zusammenzubringen.“


André Scholz (47) ist Prokurist eines bundesweit im Sozialmarkt tätigen mittelständigen Unternehmens mit einer über 100jährigen Tradition, das sich mit der Planung und Ausstattung sozialer Einrichtungen beschäftigt. Gerade in Zeiten der durch die Pandemie auch für den Sozialmarkt hervorgebrachten großen Herausforderungen war und ist sein großes Netzwerk eine wesentliche Grundlage für seine erfolgreiche Arbeit. Seit 23 Jahren ist er ein verlässlicher Partner für viele Thüringer Betreiber stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen, mittelständige Handwerks- und Industrieunternehmen und Architekten. In den letzten 5 Jahren begleitet er die Integration der regionalen Vertriebsgesellschaft in eine neu entstandene deutschlandweit agierende Organisation. Hier ist er für die beiden Niederlassungen in Leipzig und Berlin und damit für Ostdeutschland zuständig. Die Ziele des zentralen Managements mit den Interessen der Akteure in den verschiedenen Regionen zusammenzubringen und dabei eine nachhaltig erfolgreiche Entwicklung zu sichern ist einerseits eine große Aufgabe, fordert und eröffnet aber auch viele neue Sichtweisen und Möglichkeiten. Diese positiven Erfahrungen möchte er gern auf seine Arbeit im MIT übertragen: verschiedene Akteure erfolgreich zusammenbringen und mit ihnen gemeinsam gesteckte Ziele erreichen.

Biontech/Pfizer, Moderna, Astra Zeneca oder doch lieber Johnson & Johnson?04.04.2021

 

Mittelstands- und Wirtschaftsunion auf Einladung der Kassenärztlichen Vereinigung zu Besuch in Thüringens größtem Impfzentrum in der Erfurter Messe.


Die Frage nach dem wirksamsten Impfstoff gegen COVID 19 stand dabei jedoch eher im Hintergrund. Der Leiter der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Jörg Metz stellte das Konzept und die umgesetzten Prozesse des Impfzentrums auf dem Messegelände vor. Die politische Ebene war durch die Teilnahme des CDU-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Mario Voigt MdL, dem CDU-Kreisvorsitzenden Dr. Wolfgang Weißkopf, der Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann MdB und der Europaabgeordneten Marion Walsmann MdEP hervorragend vertreten und nutzte die Gelegenheit für viele Fragen.
Die Impfzentren in der Erfurter Messe und der Ponndorfhalle in Gera sind eher überregional ausgelegt. Ein drittes Impfzentrum wird bald in Meiningen eröffnet. Damit gibt es über ganz Thüringen verteilt über 30 Impfstellen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen betreut werden.
Die anfänglichen Probleme der Online-Terminvergabe konnten zwischenzeitlich weitgehend behoben werden. Die eigens entwickelte EU-DSGVO-konforme Software wird permanent weiterentwickelt, damit möglichst benutzerfreundlich thüringenweit Impftermine gebucht werden können. Durch Hilfsangebote, schwerpunktmäßig in verschiedenen Senioreneinrichtungen, aber auch private Initiativen kann bei Bedarf jedem geholfen werden, der keinen eigenen Internet-Zugang hat oder eben mit Online-Angeboten nicht so vertraut ist.
Nicht nur in Erfurt ist bei derzeit 1.440 Impfungen pro Tag und sechs Bereitschaftsärzten ein enormer logistischer Aufwand bei den Corona-Impfungen zu bewältigen, der neben dem Impfstoff und den Menschen auch Daten umfasst. Mit Hilfe der Bundeswehr, die aus verschiedenen Standorten immer wieder Hilfspersonal bereitstellt, engagierten Helfern und Ärzten funktioniert der Ablauf hier nahezu reibungslos. Bei Bedarf und ausreichender Verfügbarkeit von Impfstoffen können die Impfstrecken auch von derzeit sechs auf neun erweitert werden. Von 07:30 Uhr bis 20:30 Uhr wird durchgehend 7 Tage die Woche geimpft.
Die Vorsitzende der kassenärztlichen Vereinigung Dr. med. Anette Rommel und der Leiter des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Dr. med. Michael Sakriß erläuterten während der Besichtigung die einzelnen Stationen mit Anmeldung, Aufklärungsgespräch durch die Ärzte, Impfung und schließlich Beobachtung für 15 bzw. 30 Minuten auf mögliche Komplikationen. Bisher waren in den Impfzentren in Thüringen nur 5 Komplikationen zu verzeichnen. Der schwerste Zwischenfall ereignete sich allerdings vor einer Impfung, als bei einer Seniorin vor lauter Aufregung starke Herzbeschwerden auftragen. Unerwartet war ihre erste Frage, nachdem sie wieder ansprechbar war: „Habe ich jetzt endlich meine Impfung bekommen?“. Zwischenzeitlich konnte sie zu ihrer vollsten Zufriedenheit geimpft werden und hat die Impfung auch gut vertragen.
Die Impfbereitschaft ist trotz aller medialen Diskussionen um den geeignetsten Impfstoff weiterhin sehr hoch. Zwar gibt es immer wieder Terminabsagen, aber durch systematische Wartelisten werden jeden Tag bereits gegen Mittag mögliche freie Termine weitervergeben. Die Berichte über entsorgte Impfstoffe gehören zumindest in Thüringen dem Märchenreich an.
Der MIT-Landesvorsitzenden Steffen Peschke stellte beim Rundgang erfreut fest, dass auch die heimische Wirtschaft tatkräftig Unterstützung leistet. So werden z.B. an der zentralen Spritzenaufzugsstelle eigens erstellte Behälter aus Kölleda für den temperaturgeführten Transport der Spritzen eingesetzt. Es war ein spannender Besuch! Viele Fragen konnten geklärt werden. Aber trotz hervorragender Organisation, hohen Impfzahlen und Motivation aller Beteiligten: Hoffen wir, dass das Erfurter Impfzentrum bald überflüssig und die Pandemie beherrscht wird.

Pressemitteilung der MIT Weimar zur Haubesetzung am 30. März 202101.04.2021

Hausbesetzung in Weimar und Unterstützerdemo sind Angriffe auf die Grundwerte unserer Demokratie. Hausfriedensbruch und unerlaubter Zugang in das Eigentum Dritter können wir nicht dulden. Bezahlbarer Wohnraum ja - aber ohne verbotene Eigenmacht.

 

Die MIT Weimar verurteilt auf das Schärfste die Aktion vom 30.03.2021 und ruft den demokratischen Stadtrat von Weimar auf, sich klar und deutlich hiervon zu Distanzieren. Der Schutz von Privateigentum hat Vorrang in der Stadtpolitik.

 

Eigentum verpflichtet generell, sozialer Wohnraum ja, bezahlbare Mieten ja, Wohnen für Studenten ja, aber aufgrund steigender Bau- und Sanierungskosten unmöglich. Daher müssen langfristig finanzierbare Konzepte her. Konzepte ohne ideologische Versprechungen, ohne soziales Schönreden fern ab der Realität. Negativbeispiele sind: RO70 - explodierte Baukosten, hohe Mieten. Alte Feuerwache - Unkalkulierbarkeit im Konzept und Sanierungskosten, offene Finanzierungsfragen, Stillstand seit 2 Jahren.

 

Wohnraum für Studenten? Vorhanden und bezahlbar! Abschluss der Sanierungsarbeiten Studentenwohnheim am Jakobsplan 1 sowie Beginn 2. Sanierungsabschnitt Studentenwohnheim Merketal.

 

Und nun? Einfach Häuser fremden Eigentums besetzen? Nein - nicht mit uns! Wir fordern die Stadt auf, Eigentum zu schützen. Recht und Ordnung muss weiter in Weimar gelten. Kein Raum für Rechts- und auch kein Raum für Linksradikale. Erst recht nicht, wenn sie Gewalt ausüben! Der mit Unterstützung der Fraktion DIE LINKE vereinbarte Interessensausgleich zwischen Stadt und Extremisten ist ein Schlag ins Gesicht aller Demokraten. Welche Interessen sollten ausgeglichen werden? Die von Verbrechern und die der Stadt? Die Truppe „Diesteln im Beton“ muss zur Rechenschaft gezogen und für den Polizeieinsatz zur Kasse gebeten werden.

 

Deshalb auch vielen Dank an die besonnenen Einsatzkräfte von Polizei für die friedliche Auflösung und Räumung des Hauses und der Demonstration.

 

Dennoch nehmen wir die Forderungen auf und fordern ein gemeinsames Vorgehen parteiübergreifend zur Förderung von Eigentumsbildung, statt diese zu behindern. Dringend erwünschte Neubauten zur Schaffung von Wohnraum müssen attraktiver werden, der Umbau unserer Städte wird nur gemeinsam und auch durch privatwirtschaftliches Engagement möglich sein. Sinnvolle realistische Konzepte müssen nachhaltig her.

 

Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, sowohl die Rechte der Mieter zu stärken als auch Eigentumserwerb zur Altersvorsorge und zum Vermögensaufbau zu ermöglichen. Die MIT setzt sich für den Wunsch zahlreicher Bürger ein, in den eigenen vier Wänden unabhängig vom Vermieter zu leben. Denn wer eine Wohnung oder ein Haus abbezahlt hat und in seiner eigenen Immobilie lebt, ist am besten vor Altersarmut oder finanziellen Notlagen geschützt. Deutschland hat mit rund 45 Prozent derzeit die niedrigste Wohneigentumsquote in der Europäischen Union, aber mit die höchsten Erwerbsnebenkosten. In anderen europäischen Staaten ist es normal, dass man nicht zur Miete wohnt, sondern das eigene Haus erwirbt. Das ist einer der Gründe dafür, dass die Deutschen im Durchschnitt ein geringeres Vermögen haben als die Italiener oder die Spanier. Wir möchten das als MIT ändern. Mit sozialer Marktwirtschaft hat der geplante Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechte nichts mehr zu tun. Familien soll lieber lebenslang weiter Miete zahlen, anstatt nach einigen Jahren mietfrei in ihrer eigenen Immobilie leben zu können. Das ist nicht nur unfair, sondern auch ein Angriff auf die hart arbeitenden Menschen in unserem Land, denen angesichts von Niedrigzinsen im Moment ohnehin nur Investitionen in Aktien oder Immobilien bleiben. Hinzu kommt: Ein Umwandlungsverbot führt nicht zu mehr Mieterschutz, sondern zu weniger. Es entsteht auch keine einzige neue Wohnung, die wir insbesondere in den Ballungsräumen Deutschlands so dringend brauchen. Immobilien werden durch solche staatlichen Eingriffe auf dem Markt immer knapper – und bereits jetzt muss ein Vermieter, der eine vermietete Immobilie kauft, zehn Jahre warten, bis er in seine eigene Immobilie ziehen darf.

 

Anstatt immer weiter unsinnige neue bürokratische Regeln aufzustellen, die Investoren vom Bau neuer Wohnungen abschrecken, brauchen wir gerade in Deutschland bessere Rahmenbedingungen für schnelleres Planen und Bauen und eine Reduzierung der Baunebenkosten. In Zeiten massiver Kurzarbeit, von Geschäftsaufgaben und Insolvenzen sind konjunkturfördernde Maßnahmen wichtiger denn je. Investoren sollten gerade in diesen Zeiten besonders ermutigt werden, ihr Geld in den Wohnungsbau zu investieren. Deshalb darf es keine Ausweitung der Umwandlungsverbote, kommunaler Vorkaufsrechte oder der Baugebote geben, sondern es braucht mehr Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung und in qualifiziertes Personal. Eine gestärkte moderne Verwaltung begünstigt schnelleren Wohnungsbau und koordiniert die Interessen der Betroffenen besser als jeder weitere Regulierungsversuch. Ein wirksamer Schritt, um die Eigentumsbildung zu erleichtern, wäre außerdem die Senkung der Baunebenkosten. Insbesondere die Grunderwerbsteuer, deren Höhe seit 2006 von den Bundesländern selbst festgelegt wird, ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf. Diejenigen, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen, aber auch diejenigen, die zur Miete wohnen, würden von solchen Maßnahmen mehr profitieren als von ideologischen Griffen in die Mottenkiste.

Offener Brief des Thüringer Bundestagsabgeordneten und MIT-Mitgliedes Albert Weiler25.03.2021

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,


das Leben ist mehr als die Angst vor einem Virus.
Wir leben seit einem Jahr in der Pandemie, doch Sie haben anscheinend nicht viel dazugelernt. Wir haben mit Medikamenten, Schnelltests und Impfungen wirksame Werkzeuge gegen Corona in der Hand – und Sie haben auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz erneut Beschlüsse gefasst, die bei einem überwiegenden Teil der Bevölkerung für Kopfschütteln sorgen. Ihr Beschluss ist eine Kapitulationserklärung.


Wenn Ihnen nach einem Jahr Corona nichts anderes einfällt, als stumpf den Lockdown zu verlängern, über die Ostertage sogar zu verschärfen, dann ist das für die Menschen in diesem Land – ich muss es in dieser Deutlichkeit aussprechen – Politikversagen.


Ich möchte meiner Kritik an Ihren Entscheidungen eines vorweg stellen, um Sie zum Nachdenken anzuregen: wenn Sie sich das nächste mal treffen, um über eine Lockdownverlängerung zu entscheiden, leben wir bereits seit einem halben Jahr im Lockdown. Ein halbes Jahr eingesperrt, isoliert, allein. Ein halbes Jahr. Das mag dem einen oder anderen nicht lang vorkommen. Aber für den Erstklässler, der im September eingeschult wurde und bisher erst wenige Wochen in der Schule sein konnte, ist ein halbes Jahr eine Ewigkeit. Für die Oma, die im Heim lebt und ihre Enkel nicht sehen kann, ist ein halbes Jahr eine Ewigkeit. Für den Unternehmer, der seinen Laden nicht öffnen kann, ist ein halbes Jahr eine Ewigkeit. Für den Musiker, der keine Konzerte geben kann, ist ein halbes Jahr eine Ewigkeit. Für depressive Menschen, die alleine zu Hause sitzen, ist ein halbes Jahr eine Ewigkeit. Für alle Frauen und Kinder, die unter häuslicher Gewalt leiden müssen, ist ein halbes Jahr eine verdammte Ewigkeit.

 

Die Gesellschaft bricht zusehends weiter auseinander und die Stimmung wird mit jeder Ministerpräsidentenkonferenz aufgeladener. Das Land der Dichter und Denker ruiniert seine Kultur, die Wirtschaft ist am Boden, einkommensschwache Familien werden weiter abgehängt und eine ganze Generation erhält nicht die Bildung, die sie braucht. Das alles hat Folgen, die weit nach unser aller Ableben noch zu spüren sein werden.

 

Sehen Sie das nicht? Es ist Ihre Aufgabe, auf die Menschen zuzugehen und zu versöhnen, statt weiter zu Bevormunden, zu Verbieten und zu Gängeln. Herr Ramelow bescheinigt allen Menschen, die sich nach diesem kräftezehrenden Jahr ein paar Tage Urlaub zu Ostern wünschen, sie wären „nicht auf der Höhe der Zeit“. Diese fehlende Empathie, Ignoranz und Arroganz macht mich sprachlos. Wenn Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow, den Menschen, die seit Monaten im Lockdown ausharren, nicht ein paar Tage Urlaub im Thüringer Wald zugestehen können, dann sind Sie nicht auf der Höhe der Zeit.


Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich befürworte Maßnahmen zum Schutz vor Corona. Aber wir brauchen Maßnahmen mit Sinn und Verstand. Maßnahmen die überzeugend, verhältnismäßig sowie stringent sind und von der Bevölkerung mitgetragen werden. Maßnahmen, die den Schutz der Risikogruppen zum Ziel haben. Ihre Maßnahmen von oben sind Verbote mit dem Hammer. Sie entmündigen freie Bürger, zerstören Existenzen und rauben unseren Kindern ihre Bildung. Diese Maßnahmen halte ich für falsch und kann ich nicht mittragen.


In der wissenschaftlichen Debatte bilden sich verschiedene Positionen ab, die von Ihnen offenkundig leider nicht berücksichtigt werden. Das halte ich für fahrlässig. Bei jedem Bürgergespräch höre ich, wie falsch der eingeschlagene Weg ist und wie man praxisnah bessere Lösungen umsetzen kann. Die 7-Tage Inzidenz ist nicht „die Mutter aller Zahlen“. Wir müssen die Inzidenz bei über 60-Jährigen, die Auslastung der Krankenhäuser und die Durchimpfungsquote der Risikogruppe einbeziehen. Das sind doch die Faktoren, die uns ein schlüssiges Gesamtbild der Lage vor Ort liefern. Sie ignorieren jedoch jeden anderen Ansatz. Damit ignorieren Sie nicht nur verdiente Wissenschaftler, sondern auch einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Denn dass die 7-Tage-Inzidenz nicht mehr der einzige Maßstab zur Bewertung des Infektionsgeschehenes sein kann, hat sich bei uns mittlerweile bis ins letzte Dorf rumgesprochen. Ich kann einfach nicht glauben, dass Ihnen diese Erkenntnis verborgen geblieben ist.


Öffnen Sie den Einzelhandel, die Gastronomie, die Fitness- und Yoga-Studios, die Zoos, Museen und Theater. Natürlich alles nur für Menschen mit negativem Test. Aber wieso soll es nicht möglich sein, dass vor einem Yoga Studio 10 Kursteilnehmer einen Spucktest machen und bei negativem Ergebnis ihrem Sport nachkommen? Wieso soll es nicht möglich sein, vor einem Bekleidungsgeschäft einen Spucktest zu machen und sich bei negativem Ergebnis eine Hose zu kaufen? Der Automatismus der mittlerweile greift, ab einer gewissen Inzidenz alles zu schließen, kann doch nach einem Jahr Corona nicht wirklich Ihre Antwort sein. Die Gewinner sind im Übrigen Aldi, Lidl, Amazon und Co. Die Verödung der Innenstädte und steigende Arbeitslosigkeit werden billigend in Kauf genommen.

 

Der gestrige Beschluss spricht leider erneut eine klare Sprache. Planlos, ratlos, mutlos. Ihre Mutlosigkeit führt in der Bevölkerung zu Hoffnungslosigkeit. Und das ist das Schlimmste, was uns allen passieren kann. Hoffnungslose Unternehmer. Hoffnungslose Kinder. Eine hoffnungslose Gesellschaft. Ihre Entscheidungen beeinflussen unser aller Schicksal. Das werden Sie wissen. Ich möchte Ihnen nicht in Abrede stellen, dass Sie nur versuchen das Richtige zu tun. Aber halten Sie doch bitte einen Moment inne und treten Sie einen Schritt nach hinten. Blicken Sie auf das große Ganze und fragen Sie sich, ob das der richtige Weg ist.


Geben Sie den Menschen ihre Freiheit zurück. Politik soll einen Rahmen schaffen, in dem sich Mensch und Wirtschaft frei entfalten können. Seit einem Jahr kann sich in diesem Land niemand mehr frei entfalten. Und für Ihre Entscheidungen werden unsere Kinder und deren Kinder und deren Kinder die Zeche zahlen. Sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich.

 

Seien Sie sich dessen bewusst, dass auch wenn wir vielleicht schon Ende des Sommers alle geimpft sind und Corona am Horizont verblasst, die Menschen in diesem Land nicht vergessen haben werden. Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass schon wieder alles gut wird, wenn Corona vorbei ist. Unsere Demokratie und unsere Gesellschaft nehmen durch den dauerhaften Lockdown langfristig Schaden. Die Umfragen zeigen uns, dass wir mit Volldampf auf eine Zukunft ohne klare Mehrheitsverhältnisse zusteuern. Drei- oder Vierparteienkoalitionen werden nötig sein, um Mehrheiten in den Parlamenten zu haben. Statt Fortschritt droht folglich Stagnation und Zank. Thüringen lässt grüßen.
Vielleicht lässt sich diese Entwicklung noch aufhalten. Aber dafür wird es mehr brauchen, als die ideenlose Corona-Politik des letzten Jahres. Viel mehr.

 

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Albert Weiler

Digitaler Unternehmerstammtisch der MIT-Thüringen mit Antje Tillmann MdB am 16.02.202128.02.2021

Vieles muss in diesen Zeiten digital stattfinden. So fand auch der letzte MIT-Unternehmerstammtisch am 16.02.2021 zu finanz- und steuerpolitischen Themen und zu Fragen der Fördersituation in Thüringen als Online-Veranstaltung statt.
Im ersten Teil stellte unsere Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann und finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die laufenden Projekte und bereits umgesetzten Entlastungen in der Steuerpolitik vor.
So gibt es u.a. verbesserte Abschreibungsbedingungen (degressive Abschreibung) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die 2020 und 2021 angeschafft wurden. Auch die Abschreibungsbedingungen für digitale Wirtschaftsgüter sollen entscheidend verbessert werden. Die Reinvestitionsfrist des § 6b EStG und die Frist des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g um ein weiteres Jahr verlängert und um Liquidität zu sichern, wurden für den Verlustrücktrag nach 2019 und nach 2020 die Höchstgrenzen auf 5 Mio. € (10 Mio. € bei Zusammenveranlagung) verfünffacht.
Weiterhin wird die Umsetzung des Optionsmodells für Personengesellschaften, eine Ausweitung der Thesaurierungsbegünstigung, die Absenkung des Niedrigsteuersatzes in der Hinzurechnungsbesteuerung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sowie die Anpassung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen an das reale Zinsumfeld gefordert.
Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtete Steffen Peschke als Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie verantwortlicher Kundenbetreuer für Mittelthüringen der Thüringer Aufbaubank über den aktuellen Stand der Corona Hilfen und weitere Programme der TAB.
Mitte Februar wurden in der TAB ca. 70.000 Anträge zur Corona-Soforthilfe und 20.000 Anträge zu den Überbrückungshilfen I bis III (November-/Dezemberhilfen) bearbeitet. Neben den Bundeshilfen wurden auch die Förderprogramme nach dem Hausbankprinzip/KfW und die Thüringer Förderinstrumente erläutert. Neben dem Konsolidierungsfond und Corona 800 waren für die Beteiligten insbesondere die Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung für Unternehmen und Soloselbständige von Interesse. In der Diskussion wurden aber auch die laufenden Förderungen für die Landwirtschaft und insbesondere für die Kommunen erörtert. Förderschwerpunkte sind im Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW II) die Touristische Infrastruktur, daneben aber u.a. auch die Breitbandinfrastruktur, CO2 arme Mobilität, Abwasserentworgung, KlimaInvest und Kommunaldarlehen.
Bei der Vielzahl der Fördermöglichkeiten schwirrte so manchem der Kopf. Das Angebot von Antje Tillmann MdB und Steffen Peschke, bei Detailfragen individuell zur Verfügung stehen, wurde und wird bestimmt auch in Zukunft gerne in Anspruch genommen.

Mittelstandsunion der CDU in Nordhausen: „Kleine Geschäfte müssen jetzt an den Start, sonst sind die Innenstädte tot“26.02.2021

Urteil des Oberlandesgericht Dresden erlaubt Händlern Mietkürzungen

 

„Die kleinen Geschäfte müssen jetzt an den Start gehen dürfen, sonst sind die Innenstädte tot und viele Einzelhändler am Ende.“
Diesen Appell an die Landespolitik hat jetzt Torsten Juch gesandt, der Kreisvorsitzende der Mittelstandsunion der CDU (MIT). „Ich erwarte jetzt auch den Druck von der kommunalen Politik und den einheimischen Landespolitikern nach Erfurt. Sonst laufen wir bald durch Geisterstraßen.“
„Gerade die Einzelhandelsgeschäfte haben kreative Ideen für einen hygiene-sicheren Verkauf entwickelt, von der `Klingelware´ bis hin zu Onlineshops. Das muss jetzt honoriert werden. Es kann nicht sein, dass die Gartenmärkte aufmachen dürfen und die kleinen Geschäfte wieder nicht. Hier fehlt jede Logik“, so Juch.
Eine zügige Öffnung sei auch deshalb nötig, „weil in diesen Tagen zum Beispiel die Textilgeschäfte ihre Sommerwaren geliefert bekommen, die sie vor Monaten geordert hatten. Schon das Wintergeschäft war kaputt, die Ware musste auf Halde. Das kann sich jetzt nicht wiederholen. Die Einzelhändler tragen- im Vergleich zu großen Ketten oder Konzernen – das volle unternehmerische Risiko: Die Waren können sie nicht mehr zurückgeben oder in anderen Filialen vermarkten. Hier geht es jetzt um Existenzen.“
Torsten Juch weist die Händler zugleich auf ein heute (24.02.2021) gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hin. Dieses hatte einer Gewerbemieterin Recht gegeben, und geurteilt, dass Gewerbemieten bei einem staatlich verordneten Lockdown gesenkt werden dürften, da der Mieter die Störung seiner Geschäftsgrundlage nicht selbst verursacht habe.

"Wald mit Wild" anstelle "Wald vor Wild" - Pressemitteilung des MIT Landesverbandes09.02.2021

"Wald mit Wild" anstelle "Wald vor Wild"


Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Thüringen unterstützt die Forderungen privater Waldbesitzer, Landwirte und Jäger in Thüringen hinsichtlich einer dringenden Anpassung der geplanten Novellierungen von Bundesjagdgesetz und Thüringer Jagdverordnung.


Neben weiteren Neuregelungen für die Jagdausübung sollen die Novellierungen in erster Linie das Ziel verfolgen, einen Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern durchzuführen, um so eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Jeder Hektar Windwurf- oder Borkenkäferfläche ist ein Hektar zu viel, hier sind sich alle Beteiligten einig.
Aber die in den Novellierungen enthaltenen geplanten Maßnahmen zur Regelung des Wildabschusses sind höchst kritisch zu bewerten. Ziel muss es sein, dass Wald und Wild in einer Balance miteinander leben und teils überhöhte Schalenwildbestände nicht weiter ihre eigene Lebensgrundlage zerstören. Die geplanten Regelungen stellen jedoch eine Balance zwischen den forstwirtschaftlichen Zielen und den Ansprüchen der Wildtiere in Frage.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Thüringen steht an der Seite von 200.000 Kleinprivatwaldbesitzern mit einer durchschnittlichen Waldbetriebsfläche von 1 Hektar, die niemals in der Lage sind, solche Waldumbaumaßnahmen wie der große Waldbesitz (ThüringenForst/AöR bzw. der Mittlere Privatwald) vorzunehmen. Die Vielzahl der Waldbesitzer sind bei der Aufforstung heimischer Baumarten staatlicherseits zu unterstützen.
In vorliegenden Entwürfen findet sich u. a. die neu eingefügte Zielsetzung, wonach die Hege „insbesondere die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ ermöglichen soll. Bereits hier widersprechen viele Forstexperten dem vollständigen Verzicht auf Schutzmaßnahmen und bewerten diesen als praxisfern. Grundsätzlich ist es das Ziel der Waldbewirtschaftung, die natürliche Wiederbewaldung ohne zusätzliche Maßnahmen – also alleine mit den Kräften der Natur – zu erreichen. Aber je nach Standort ist es fraglich, ob dies so gelingt: Etwa wenn sehr seltene Baumarten wie Elsbeere oder Speierling gepflanzt werden. Oder wenn für den so wichtigen Umbau hin zu gemischten Wäldern Buchen und Eichen in Kiefernbestände oder Weißtannen in Fichtenbestände eingebracht werden. Hier muss man abwägen und Vor- und Nachteile einander gegenüberstellen.
Ebenso kritisch werden die Neuregelungen zur Abschussplanung des Schalenwildes bewertet. So sollen die Ergänzungen und Neuregelungen zur Abschussplanung beim Rehwild dazu beitragen, dass diese ständig auf ein Maß reduziert werden, um den Waldumbau überall durchzusetzen. Bezogen auf 27 % der Waldfläche Deutschlands würde dies einen Wald ohne Wild bedeuten: Dort wirken nämlich die in die Nadelholzreinbestände hinzugepflanzten Laubbäume auch auf das letzte Reh wie ein Magnet.
Auf den ersten Blick könnten zwar mit der vollständigen Aufhebung der behördlichen Abschusspläne für Rehwild die unteren Jagdbehörden entlastet werden und somit zum deutschlandweit dringend notwendigen Bürokratieabbau beitragen. Aber eben nur auf den ersten Blick.
Zukünftig soll stattdessen der Abschuss über Regelungen erfolgen, wozu die Verpächter und Pächter eine vertragliche Basis finden müssen. Dazu bedarf es aber dringend notwendiger fachlicher Beratung und Unterstützung durch die Jagdbehörden sowie ein regelmäßiges Monitoring zum Wildbestand und den Waldwildschäden (Verbiss und Schäle). Für Jagdbezirke, die laut Monitoring zu hohe Wildbestände und Schäden aufweisen, muss die behördliche Abschussplanung beibehalten werden. Die Behörden haben dort den Vollzug zu kontrollieren und ggf. Maßnahmen für dessen Einhaltung zu ergreifen. Die Waldbesitzer müssen darauf vertrauen können, dass der Staat sich um den Schutz ihrer Eigentumsinteressen bei der Abschussregelung sorgt. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen würden die Waldbesitzer zwingen, bestehende Defizite bei der Abschussregelung auf privatrechtlichem Weg vor Gericht (Klage gegen die eigene Jagdgenossenschaft) zu führen. Der Friede in den Dörfern wäre damit in Gefahr, da der Gesetzentwurf ein außergerichtliches Verfahren zum Interessensausgleich vor einer neutralen Behörde bislang nicht vorsieht.
Überall dort, wo aufgrund überhöhter Wildbestände eine Waldverjüngung mit klimastabilen Baumarten nicht möglich ist, müssen Waldbesitzer als Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft weiterhin darauf vertrauen können, dass sie der Staat beim Schutz ihres Eigentums unterstützt. Hier muss es bei einem behördlichen Abschussplan bleiben!
Andere Schalenwildarten wie das in Thüringen beheimatete Rotwild, Damwild oder Muffelwild werden übrigens weiterhin über Abschusspläne bejagt, der von der zuständigen Behörde zu bestätigen oder festzusetzen ist.
Übrigens verliert der Entwurf der BJagdG-Novelle kein Wort über die landwirtschaftlich genutzte Fläche (181.625 km², immerhin über 50 % der deutschen Gesamtfläche), die neben stark rückläufigen Wildarten auch etlichen bedrohten nicht jagdbaren Arten als Lebensraum dient, aber regional zunehmend Wildschäden durch Schwarzwild verzeichnet. Im Blickpunkt steht in den obigen Entwürfen allein der Wald. Die ökologische Aufwertung des Offenlandes mit Pflege und Erhaltung der Thüringer Kulturlandschaft bleibt unberücksichtigt.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Thüringen fordert deshalb dringend eine Nachbesserung bei den geplanten Novellierungen: Für den notwendigen Waldbaubau braucht es geeignete Schutzmassnahmen, bei denen auch kleine Privatwaldbesitzer unterstützt werden müssen. Anstelle von „Wald vor Wild“ muss es heißen: „Wald mit Wild“.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT vertritt die Interessen der Mittelständler und setzt sich für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.

 

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