Mittelstandsoffensive 22 - Stärkung in der Krise15.01.2022

 

VORSCHLÄGE ZUR ERLEICHTERUNG WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT IN DER CORONA-PANDEMIE

 

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 7. JANUAR 2022

 

Für viele Unternehmen sind die Auswirkungen der Coronakrise existenzbedrohend. Normales Wirtschaften ist vielfach unmöglich. Die bisherigen Hilfsmaßnahmen kompensieren die staatlichen Einschränkungen nur unzureichend. Um Deutschland am Laufen zu halten, um weiterhin Innovationen zu ermöglichen, um Beschäftigungssicherung, staatliche Einnahmen durch Steuern und soziale Sicherheit durch weiter flie-ßende Sozialabgaben nicht zu gefährden, brauchen wir eine Mittelstandsoffensive 22. Damit das Jahr 2022 ein erfolgreiches und starkes Jahr für den Mittelstand wird, fordern wir

 

zur effektiven und praxistauglichen Bekämpfung der Corona-Pandemie:

 

  • Eine generelle 2G-Pflicht in Betrieben lehnen wir ab. Die Unternehmen brauchen ein Wahlrecht, ob sie 2G am Arbeitsplatz anwenden. Dies muss verbunden werden mit der Möglichkeit arbeitsrechtlicher Konsequenzen: Wenn Ungeimpfte trotz mehrfacher Ankündigung, die Regeln nicht erfüllen wollen und damit bei ihrer Arbeit nicht erscheinen dürfen, muss ihnen das Arbeitsentgelt während dieser Zeit gestrichen werden können.
  • In Betrieben mit hohem Kundenverkehr (z. B. Einzelhandel) soll die Pflicht zur Kontrolle aller entfallen und durch eine Stichprobenregelung ersetzt werden, die aber dokumentiert werden muss.
  • Die digitalen Impfnachweise in der Corona-App sollen mit gespeichertem Foto ergänzt werden, damit die umständliche Kontrolle von Impfnachweis und Lichtbildausweis entfällt. Außerdem sollen die App-Nutzer die Möglichkeit haben, der Speicherung ihrer Impfdaten bei Geschäften und Restaurants zustimmen zu können, um Einlassprozesse zu beschleunigen.
  • Angesichts der dominant werdenden Omikron-Variante mit überwiegend milden und kürzeren Verläufen muss die Quarantänedauer nach dem Vorbild anderer Länder auf das notwendige Minimum verkürzt und die Möglichkeiten der Freitestung müssen erleichtert werden.
  • Um die Fälschungssicherheit der Impfnachweise zu verbessern, sollen Mechanismen zur Betrugsvermeidung (Anti-Fraud) eingeführt werden, wie sie bspw. bei Kreditkarten üblich sind. Dazu gehört ein Mechanismus, der verhindert, dass mit demselben Impfnachweis an unterschiedlichen Orten gleichzeitig eingecheckt wird.
  • Für die Versorgung mit Schutzausrüstungen sollen die geschaffenen Strukturen genutzt werden, um nicht von Drittstaaten abhängig zu sein. Schutzmasken und Testsets müssen unter Beachtung der zwingenden Vorgaben des Vergaberechts vorrangig bei Unternehmen beschafft werden, die im europäischen Binnenmarkt produzieren. Der öffentlichen Hand kommt auch hier eine Vorbildfunktion zu.

 

zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen:

 

  • Die Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020 sollen nochmals verlängert werden.
  • Die kalte Progression muss vollständig verhindert werden. Dafür muss die aktuell hohe Inflationsrate im Einkommensteuertarif 2021 berücksichtigt werden.
  • Der Solidaritätszuschlag muss vollständig für alle Steuerzahler und damit auch für Unternehmen sofort abgeschafft werden.
  • Die im Betrieb verbleibenden Gewinne müssen begünstigt werden, um damit die Eigenkapitalbasis der meist mittelständischen Personengesellschaften zu stärken (Thesaurierungsbegünstigung).
  • Aktuelle Verluste sollen steuerlich besser mit Gewinnen aus der Vergangenheit verrechnet werden können, um den Unternehmen Liquidität zu verschaffen.
  • Bei gewerblichen Dauerschuldverhältnissen mit gleichbleibenden Umsätzen soll eine Dauer-Umsatzsteuervoranmeldung eingeführt werden um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zu reduzieren.
  • Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene ein Moratorium für alle wirtschaftsrelevan-ten Regelungen durchsetzen.

 

für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit:

 

  • Sämtliche in 2022 auslaufenden staatlichen Betriebs- und Nutzungsgenehmigungen sollen automatisch um ein Jahr verlängert werden, sofern sich die der Geneh-migung zugrundeliegenden Sachverhalte nicht wesentlich geändert haben.
  • Behördliche Anträge, die für den Betrieb und die Entwicklung von Unternehmen von Bedeutung sind, sollen innerhalb einer angemessenen festen Frist beschieden werden. Wenn die Frist ohne Bescheid verstreicht, soll der Antrag als genehmigt gelten (Genehmigungsfiktion, Präklusionswirkung).
  • Die EEG-Umlage soll schon zum 1.1.2022 und nicht erst zum 1.1.2023 abgeschafft werden. Dies kann so kurzfristig über eine nachträgliche Rückerstattung per Steuererklärung erfolgen und nutzt den Betrieben sofort bei ihren Planungen und bei möglichen Kreditvergaben.
  • Die Grenze für Buchführungspflichten soll von 60.000 auf 100.000 Euro Jahresgewinn, bzw. Von 600.000 Euro auf 1 Million Euro Jahresumsatz angehoben werden, um kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten.
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