Stellungnahme der MIT Jena zur städtischen Vergaberichtlinie20.05.2021

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Stellungnahme der MIT Jena zur städtischen Vergaberichtlinie

(Beschlussvorlage Nr. 20/0328-BV, Fraktionen DIE LINKE; Bündnis 90/Die Grünen; SPD)

 

 


„Nebulöses Bürokratiemonstrum“

 

Die Stadt Jena plant eine neue Vergaberichtlinie, die bei der Vergabe von städtischen Aufträgen, wie auch Aufträgen der kommunalen Eigenbetriebe zur Anwendung kommen soll. Hierbei sollen Unternehmen bevorzugt werden, die bestimmte sozialethische und ökologische Kriterien erfüllen. Es sollen Kriterien wie der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf, der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderter Menschen, der Beteiligung der Bieter an der beruflichen Erstausbildung, Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz oder anderer ökologischer Ziele und nicht zuletzt die Zahlung eines sog. Vergabemindestlohnes zur Anwendung kommen und Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe kommunaler Aufträge sein.


Die MIT Jena sieht in dieser geplanten Vergaberichtlinie eine weitere bürokratische, wie auch praktische Hürde für in und um Jena ansässige, kleine Unternehmen, die sich an städtischen Ausschreibungen beteiligen wollen.
Der ohnehin bereits sehr hohe bürokratische Aufwand wird sowohl für Bieter wie auch die Stadt als Auftraggeber weiter erheblich erhöht. Es werden eine Reihe an Anforderungen gestellt, die von den meisten kleinen lokalen Unternehmen nicht erfüllt werden können.
So ist beispielsweise kaum anzunehmen, dass ein kleiner Handwerksbetrieb mit bis zu zehn Beschäftigten besondere Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf oder eine bestimmte Quote von mit schwerbehinderten Menschen besetzten Stellen wird nachweisen können (In der Beschlussvorlage gänzlich unerwähnt bleiben im Übrigen Beschäftigte, die sich weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig fühlen, also „divers“ sind.).
Es bleibt auch völlig nebulös, was unter die äußerst unscharf formulierten Kriterien, die in der Beschlussvorlage enthalten sind, fallen soll. So mag man trefflich darüber spekulieren, was
genau mit der „Beteiligung des Bieters an der beruflichen Erstausbildung“ gemeint sein mag. Ist es hierzu erforderlich, eine bestimmte Anzahl an Auszubildenden im Betrieb zu beschäftigen, oder reicht es aus, wenn das Unternehmen Mitglied der Handwerkskammer oder IHK ist und sich damit bereits über seine Mitgliedsbeiträge an der beruflichen Ausbildung beteiligt? Was geschieht mit Bietern, die gern ausbilden würden, jedoch keine passenden Bewerber auf die freien Ausbildungsstellen finden, wie es im Handwerk bedauerlicherweise regelmäßig der Fall ist?
Was soll man unter dem ökologischen Ziel „ressourcenschonende Transportwege durch regionale Erzeugung“ verstehen? Ab welchem Radius gilt beispielsweise eine Ware oder ein Rohstoff als nicht mehr „regional erzeugt“? Wird es einen Katalog geben, in dem Waren und Rohstoffe mit entsprechenden Angaben versehen sind und wer führt einen solchen?


Eine weitere Frage stellt sich in unmittelbarem Zusammenhang damit: Wie sollen diese Kriterien denn im Vergabeverfahren von der Vergabestelle effizient überprüft und bewertet werden?
Bereits jetzt sind kommunale Vergabeverfahren langwierige Prozesse und werden oftmals aufgrund berechtigter Rügen von Bietern aufgehoben und müssen von der Verwaltung kostspielig korrigiert werden. Es ist kaum vorstellbar, dass die geplanten, zusätzlichen Kriterien so trennscharf formuliert werden können, dass sie keine neuen Angriffspunkte bieten, mit der Folge, dass die Verfahren noch angreifbarer, langwieriger und intransparenter werden. Ferner ist mit einem erhöhten Personalaufwand auf Seiten der Verwaltung zu rechnen, da sich der Prüfungsumfang erheblich erhöht. Insofern ist mit einem weiteren Aufblähen des Verwaltungsapparates und weiter verlängerten Verfahrensabläufen zu rechnen.
Schließlich führt ein spezieller Vergabemindestlohn, wie er gefordert wird, zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der öffentlichen Hand für die eigentliche Leistung, ganz abgesehen davon, ob ein solcher rechtlich überhaupt zulässig ist, da er in die Tarifautonomie eingreift. Insoweit werden die Einschätzungen des Landesrechnungshofes zu solchen Vergaben sicherlich interessant.


Im Ergebnis wird es bei Umsetzung der geplanten Vergaberichtlinie für kleine Unternehmen noch unattraktiver, sich an öffentlichen Ausschreibungen der Stadt zu beteiligen, als es ohnehin schon ist. Lokale Mittelstandsförderung wird so jedenfalls nicht betrieben.

 

Mögen die einzelnen Ziele der geplanten Vergaberichtlinie für sich genommen sicherlich hehr sein, so sollte man gleichwohl ernsthaft darüber nachdenken, ob ein solches „Bürokratiemonstrum“ in Zeiten, in denen sich ohnehin nicht mehr für jeden öffentlichen Auftrag auch ein Auftragnehmer finden lässt, das richtige Signal ist.


Matthias Frommann, Vico Wiegand
MIT Kreisvorstand Jena

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