Unzureichender Haftungs- und Unfallversicherungsschutz für freiwilliges medizinisches Personal im Pandemiefall21.06.2020

Die MIT-Thüringen (Wirtschafts- und Mittelstandsunion der CDU-Thüringen) hat mit Bedauern die Stellungnahme des TMASGFF zur Haftungsfreistellung für Schäden von an der medizinischen Versorgung in Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 Ärzten und weiterem medizinischen Personal zur Kenntnis genommen.


Auf Anfrage der Landesärztekammer vom 17. März 2020 wurde jetzt mitgeteilt, dass bei Ärzten die bestehenden Haftpflichtversicherungen greifen. Für freiwillig wirkendes Personal wie Ärzte aus dem Ruhestand, Medizinstudierende sowie weiteres medizinisches Personal z.B. für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, bei medizinischen Beratungen per Telefon oder Video-Chat oder bei Probeentnahmen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 wird der Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen.


Beim Unfallschutz soll im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfüllt sind und welcher Träger den Unfallver-sicherungsschutz durchführt.


Es ist sehr unbefriedigend, auch im Hinblick auf weitere Pandemiefälle, dass es zukünftig notwendig soll, jeweils erneut die Versicherungsfragen zu klären.

 

Die MIT-Thüringen schließt sich der Forderung der Landesärztekammer Thüringen an, dass hier eine pauschale Haftungsfreistellung und Unfallversicherung von Helfern im Pandemiefall zugesagt werden muss.


Erfurt, den 19. Juni 2020


Gerd Albrecht

Landesvorsitzender der MIT Thüringen

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