Mittelstandsunion der CDU in Nordhausen: „Kleine Geschäfte müssen jetzt an den Start, sonst sind die Innenstädte tot“26.02.2021

Urteil des Oberlandesgericht Dresden erlaubt Händlern Mietkürzungen

 

„Die kleinen Geschäfte müssen jetzt an den Start gehen dürfen, sonst sind die Innenstädte tot und viele Einzelhändler am Ende.“
Diesen Appell an die Landespolitik hat jetzt Torsten Juch gesandt, der Kreisvorsitzende der Mittelstandsunion der CDU (MIT). „Ich erwarte jetzt auch den Druck von der kommunalen Politik und den einheimischen Landespolitikern nach Erfurt. Sonst laufen wir bald durch Geisterstraßen.“
„Gerade die Einzelhandelsgeschäfte haben kreative Ideen für einen hygiene-sicheren Verkauf entwickelt, von der `Klingelware´ bis hin zu Onlineshops. Das muss jetzt honoriert werden. Es kann nicht sein, dass die Gartenmärkte aufmachen dürfen und die kleinen Geschäfte wieder nicht. Hier fehlt jede Logik“, so Juch.
Eine zügige Öffnung sei auch deshalb nötig, „weil in diesen Tagen zum Beispiel die Textilgeschäfte ihre Sommerwaren geliefert bekommen, die sie vor Monaten geordert hatten. Schon das Wintergeschäft war kaputt, die Ware musste auf Halde. Das kann sich jetzt nicht wiederholen. Die Einzelhändler tragen- im Vergleich zu großen Ketten oder Konzernen – das volle unternehmerische Risiko: Die Waren können sie nicht mehr zurückgeben oder in anderen Filialen vermarkten. Hier geht es jetzt um Existenzen.“
Torsten Juch weist die Händler zugleich auf ein heute (24.02.2021) gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hin. Dieses hatte einer Gewerbemieterin Recht gegeben, und geurteilt, dass Gewerbemieten bei einem staatlich verordneten Lockdown gesenkt werden dürften, da der Mieter die Störung seiner Geschäftsgrundlage nicht selbst verursacht habe.

zum Archiv >>